Michael Hückelheim

Berufskraftfahrerweiterbildung LKW/BUS gem. BKrFQG

Autor: mihue

6. Juli 2024

Fahrschulen Fellmer -

Plettenberg, Attendorn, Balve, Werdohl, Herscheid, Neuenrade, Hemer, Iserlohn, Menden.

Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) regelt die (beschleunigte) Grundqualifikation und die Berufskraftfahrer Weiterbildung, die gerne auch als die 5 Module bezeichnet wird. Gemäß dem BKrFQG müssen alle Fahrer im Güter- und Personenverkehr, sofern sie Fahrten gewerblich durchführen und mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die ein Führerschein der Klassen C1/C1E, C/CE, D1/D1E oder D/DE erforderlich ist regelmäßig alle fünf Jahre 35 Stunden Weiterbildung absolvieren, d.h. 5 Module à 7 Stunden

Modul 1

Eine wirtschaftliche Fahrweise bedeutet sinkenden Kraftstoffverbrauch und geringeren Verschleiß. Durch Eco-Trainings können daher erhebliche Einsparpotenziale realisiert werden.

Modul 2

Kenntnisse zu den Lenk- und Ruhezeiten helfen mit, die Gefahren im Straßenverkehr zu senken. Auch die Auffrischung allgemeiner Verkehrsvorschriften kann zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen.

Modul 3

Auch der hohe Standard an Sicherheitstechnik in modernen LKW kann die Fahrphysik nicht außer Kraft setzen. Kenntnisse dazu und zum Verhalten in Grenzsituationen werden hier vermittelt.

Modul 4

Kenntnisse zu den Lenk- und Ruhezeiten helfen mit, die Gefahren im Straßenverkehr zu senken. Auch die Auffrischung allgemeiner Verkehrsvorschriften kann zur Erhöhung der Verkehrssicherheit  beitragen.

Modul 5

Unzureichende Ladungssicherung kann viele Ursachen haben, hat aber zumeist böse Folgen. Was man zur Vermeidung unternehmen und wie der Fahrer dazu beitragen kann, vermittelt dieses Modul.


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4. September 2024

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