Michael Hückelheim

Berufskraftfahrerweiterbildung LKW/BUS gem. BKrFQG

Autor: mihue

6. Juli 2024

Fahrschulen Fellmer -

Plettenberg, Attendorn, Balve, Werdohl, Herscheid, Neuenrade, Hemer, Iserlohn, Menden.

Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) regelt die (beschleunigte) Grundqualifikation und die Berufskraftfahrer Weiterbildung, die gerne auch als die 5 Module bezeichnet wird. Gemäß dem BKrFQG müssen alle Fahrer im Güter- und Personenverkehr, sofern sie Fahrten gewerblich durchführen und mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die ein Führerschein der Klassen C1/C1E, C/CE, D1/D1E oder D/DE erforderlich ist regelmäßig alle fünf Jahre 35 Stunden Weiterbildung absolvieren, d.h. 5 Module à 7 Stunden

Modul 1

Eine wirtschaftliche Fahrweise bedeutet sinkenden Kraftstoffverbrauch und geringeren Verschleiß. Durch Eco-Trainings können daher erhebliche Einsparpotenziale realisiert werden.

Modul 2

Kenntnisse zu den Lenk- und Ruhezeiten helfen mit, die Gefahren im Straßenverkehr zu senken. Auch die Auffrischung allgemeiner Verkehrsvorschriften kann zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen.

Modul 3

Auch der hohe Standard an Sicherheitstechnik in modernen LKW kann die Fahrphysik nicht außer Kraft setzen. Kenntnisse dazu und zum Verhalten in Grenzsituationen werden hier vermittelt.

Modul 4

Auftreten, Kommunikation und Verhalten des Fahrers beeinflussen das Ansehen eines Unternehmens und dessen Erfolg. Das Modul zeigt mit Hilfe von zahlreichen Beispielen Möglichkeiten auf, wie der Fahrer aktiv dazu beitragen kann, dem Unternehmen ein positives Bild zu verleihen

Modul 5

Unzureichende Ladungssicherung kann viele Ursachen haben, hat aber zumeist böse Folgen. Was man zur Vermeidung unternehmen und wie der Fahrer dazu beitragen kann, vermittelt dieses Modul.


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2. März 2025

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